Dublettenauflösung

Mithilfe der Dublettenauflösung könnt Ihr mehrere Adressen, die Dubletten darstellen, wieder zu einer Zieladresse zusammenführen.

Voraussetzungen für die Durchführung einer Dublettenauflösung

  • Für die Benutzung der Dublettenauflösung, müsst Ihr einmalig folgende Konfigurationen vornehmen:
    Im Optionsdialog unter dem Punkt 'Dublettenbereinigung' muss der Historieneintrag konfiguriert werden, der dann für jede abgeschlossene Dublettenauflösung automatisch angelegt wird.
  • Durch eine Dublettenauflösung kann es vorkommen, dass Vertreter in den betroffenen Adressen umgetragen werden müssen. Im Optionsdialog unter dem Punkt 'Vetreteroptionen' müssen daher auch die Historieneinträge konfiguriert werden, die dann automatisch für jede Vertreterumtragung angelegt werden. 

Die Dublettenauflösung ist nur mit entsprechenden Rechten möglich. Siehe hierzu auch 'Benutzerrechte für die Dublettenauflösung'.

Konflikte während der Dublettenauflösung

Während der Dublettenauflösung können abhängig von den zusammenzuführenden Adressen verschiedene Konflikte auftreten. Konflikte lassen sich in zwei Kategorien einordnen: auflösbare und nicht auflösbare Konflikte.

Nicht auflösbare Konflikte

Verknüpfungen zu ERP Schnittstellen

Zu einem nicht auflösbaren Konflikt kommt es, wenn zwei oder mehr der zusammenzuführenden Adressen Verknüpfungen zur selben ERP Schnittstelle aufweisen. Ihr könnt die Dublettenauflösung erst dann durchführen, wenn nur noch eine der Adressen über eine Verknüpfung zur ERP-Schnittstelle verfügt.

Haupt-, Neben und Alternativadressen

Tritt eine der folgenden Konstellationen auf, liegt ebenfalls ein nicht auflösbarer Konflikt vor: 

  • Zwei oder mehrere der ausgewählten Adressen weisen verschiedene Hauptadressen auf.
  • Zwei oder mehrere der ausgewählten Adressen sind Alternativadressen.
  • Zwei oder mehrere der ausgewählten Adressen weisen verschiedene Alternativadressen für den gleichen Verwendungszweck (bspw. Rechnungsanschrift) auf.
  • Eine der ausgewählten Adressen verfügt über eine Hauptadresse, eine andere wiederum über eine Nebenadresse.
  • Eine der ausgewählten Adressen verfügt über eine Hauptadresse, eine andere wiederum über eine Alternativadresse.

Die Dublettenauflösung kann erst durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Verknüpfungen entfernt wurden.

Auflösbare Konflikte

Zu auflösbaren Konflikten kommt es dann, wenn einer der folgenden Fälle auftritt: 

  • Kundeninformationen
    - Mehrere der ausgewählten Adressen verfügen über Kundeninformationen.
  • Lieferanteninformationen
    - Mehrere der ausgewählten Adressen verfügen über Lieferanteninformationen.
  • Mitarbeiterinformationen
    - Mehrere der ausgewählten Adressen verfügen über Mitarbeiterinformationen.
  • Vertreter
    - Es sind verschiedene Vertreter für dieselbe Produktgruppe eingetragen.
    - In den ausgewählten Adressen sind verschiedene Vertreter ohne Produktgruppen eingetragen.
    - In den ausgewählten Adressen sind Vertreter ohne Produktgruppen und andere Vertreter mit Produktgruppen eingetragen.
    - In einer Adresse ist ein Vertreter ohne Produktgruppen eingetragen, sowie Produktgruppen ohne Vertreter.
    - In einer anderen Adresse ist ein anderer Vertreter, aber keine Produktgruppen eingetragen.
  • Haupt-, Neben- und Alternativadressen
    - Ausgewählte Adressen haben verschiedene Hauptadressen.
    - Mehrere der ausgewählten Adressen sind Alternativadressen.
    - Mehrere der ausgewählten Adressen haben verschiedene Alternativadressen für den gleichen Zweck.
    - Eine der ausgewählten Adressen hat eine Hauptadresse. Eine andere hat eine Nebenadresse.
    - Eine der ausgewählten Adressen hat eine Hauptadresse. Eine andere ist eine Alternativadresse.
  • Standardrechte von Adressen für Einträge
    - Die ausgewählten Adressen haben unterschiedliche Einstellungen für Standardrechte für Einträge.

Diese Konflikte könnt Ihr während der Dublettenauflösung durch zusätzliche Eingaben auflösen.

Benutzerrechte für die Dublettenauflösung

Für die Durchführung der Dublettenauflösung sind bestimmte Benutzerrechte erforderlich, die im Folgenden erläutert werden. Die Benutzerrechte für die Dublettenauflösung können über den Punkt 'Dublettenbereinigung' im Optionsdialog vom Administrator bearbeitet werden.

  1. Verfügt ein Benutzer über gar keine Zugriffsrechte für die Dublettenauflösung, kann er diese nicht starten.

  2. Können die Dubletten ohne Konflikte aufgelöst werden, benötigt der Benutzer lediglich den Zugriff 'Lesen + Schreiben', um die Dublettenauflösung durchzuführen.

  3. Stehen die zusammenzuführenden Adressen in einem auflösbaren Konflikt zueinander, benötigt der Benutzer den Zugriff 'Voller Zugriff', um die Dublettenauflösung durchzuführen.

Weitere Hinweise zur Dublettenauflösung

  • Bei einer Dublettenauflösung werden alle Daten der ausgewählten Dubletten in die älteste Adresse verschoben. Die älteste Adresse ist diejenige mit der niedrigsten Adressnummer. Alle anderen Adressen werden mit einem Löschstatus versehen. Den Löschstatus könnt Ihr im Optionsdialog unter dem Punkt 'Dublettenbereinigung' konfigurieren.
  • Verfügen mehrere der zusammenzuführenden Adressen über die gleichen Merkmale, wird jeweils nur das neuste Merkmal übernommen. Alle anderen Merkmale werden gelöscht. Die gleiche Vorgehensweise trifft für Interessen und Qualifikationen zu.
  • Bei der Dublettenauflösung solltet Ihr beachten, dass Vertreter ohne zugewiesene Produktgruppen für alle Produktgruppen zuständig sind.
  • Alle mit einem Löschstatus versehenen Adressen werden aus ihren bisherigen Adressengruppen entfernt.