Schlussrechnungen in der Offenen Posten Verwaltung

In diesem Beitrag werden die Unterschiede der Schlussrechnungen in der Offenen Posten Verwaltung dargelegt.

Schlussrechnungen zu Abschlagsrechnungen

In der Offenen Posten Verwaltung haben Abschlagsrechnungen nur bis zum Buchen der Schlussrechnung eine Bedeutung. Beim Buchen der Schlussrechnung werden die Zahlungseingänge und Gutschriften aller Abschlagsrechnungen des gleichen Hauptdokumentes auf die Schlussrechnung übertragen, und alle Abschlagsrechnungen auf den Status Erledigt gesetzt.

Schlussrechnungen zu Teilrechnungen

Da jede Teilrechnung, wie auch die Schlussrechnungen zu Teilrechnungen, eine eigenständige Rechnung ist, werden diese auch als eigenständiger offener Posten behandelt. Zahlungseingänge und Gutschriften werden für jede Rechnung separat ausgewiesen.

Sicherheitseinbehalt

Ist für das Projekt ein Sicherheitseinbehalt angelegt werden für die Rechnungsnummer zwei offene Posten angelegt. Die Rechnungsnummer erhält dann das Suffix /1 für den ersten Teil und das Suffix /2 für den Sicherheitseinbehalt.

Für jede Teilrechnung wie auch für jede Schlussrechnung zu Teilrechnungen wird der Sicherheitseinbehalt als offener Posten angelegt.

Die Abschlagsrechnungen werden auch wie oben beschrieben angelegt. Mit dem Buchen der Schlussrechnung zu einer Abschlagsrechnung des gleichen Hauptdokumentes werden aber alle offen Posten der Abschlagsrechnung (also auch der Sicherheitseinbehalt), auf den Status Erledigt gesetzt, und verschwinden aus den offenen Posten. Zur Schlussrechnung wird der gesamte Sicherheitseinbehalt als offener Posten angelegt.

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, wie der Sicherheitseinbehalt abgerechnet wird (Bankbürgschaften usw.), bleibt der Sicherheitseinbehalt so lange als offener Posten stehen, bis er manuell auf erledigt gesetzt wird.