Schlussrechnungen zu Teilrechnungen
Schlussrechnungen (auch Endrechnungen genannt) zu Teilrechnungen verhalten sich wie normale Rechnungen.
Ab der 2. Teilrechnung wird immer die Menge der gesamten Positionen der ersten Teilrechnung zuzüglich der für diese Rechnung erbrachte Menge ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Menge aller ausgewiesenen Positionen immer größer oder gleich der vorhergehenden Rechnung sein muss. Treesoft Office verhindert die Fehleingabe. Dann werden alle Netto-Rechnungsbeträge der vorhergehenden Rechnungen von der jetzigen Teilrechnung abgezogen.
Um Unstimmigkeiten mit den Finanzämtern zu vermeiden, ist ein vorgeschriebener Aufbau der Rechnung (Bestandteile einer Rechnung) zu beachten.
Wichtig und unerlässlich ist dass Sie auf allen Rechnungen im Vortext entweder den Zeitraum (Monat/Jahr) der Leistungserbringung ausweisen oder einen Bezug auf den Lieferschein und dessen Datum herstellen.
Weiterhin muss bei Rechnungen ohne Mehrwertsteuer eindeutig der entsprechende Hinweis im Schlusstext eingefügt werden. (z.B. "Es handelt sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung." oder "Nach § 13b sind ...").
Die VOB zu erfüllen bedeutet immer Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit. Aus diesem Grunde wird nun ab der 2. Teilrechnung nach dem Schlusstext noch eine nachrichtliche Information ausgegeben. Diese beinhaltet alle bisher zu einem Hauptdokument erstellten Abschlagsrechnungen, Gutschriften, Sicherheitseinbehalte und Zahlungseingänge.
- Bestandteile einer Rechnung
- Schlussrechnungen und Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen im Rechnungsausgangsbuch
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- Auswertung ERP-Dokumente