Schlussrechnungen zu Abschlagsrechnungen

Dieser Beitrag erläutert Ihnen die Besonderheiten von Schlussrechnungen (auch Endrechnung genannt) zu Abschlagsrechnungen (auch Anzahlungen genannt).

Abschlagsrechnungen werden erstellt, wenn eine Leistung erbracht ist, welche sich nicht, in jeder Projektphase (Bauphase), exakt über die im Angebot oder der Auftragsbestätigung verwendeten Positionen abrechnen lässt.

Um Unstimmigkeiten mit den Finanzämtern zu vermeiden, ist ein vorgeschriebener Aufbau der Rechnung (Bestandteile einer Rechnung) zu beachten.

Wichtig und unerlässlich ist dass Sie auf allen Abschlagsrechnungen im Vortext den Zeitraum (Monat/Jahr) der Leistungserbringung ausweisen.

Weiterhin muss bei Rechnungen ohne Mehrwertsteuer eindeutig der entsprechende Hinweis im Schlusstext eingefügt werden. (z.B. "Es handelt sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung." oder "Nach § 13b sind ...").

Die VOB zu erfüllen bedeutet immer Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit. Aus diesem Grunde wird nun ab der 2. Abschlagsrechnung nach dem Schlusstext noch eine nachrichtliche Information ausgegeben. Diese beinhaltet alle bisher zu einem Hauptdokument erstellten Abschlagsrechnungen, Gutschriften, Sicherheitseinbehalte und Zahlungseingänge.