Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel

Das Kennzeichnungssystem dient zur eindeutigen Identifizierung von elektrischen Betriebsmitteln. Der genaue Aufbau der Kennzeichnung wird in der DIN 40 719, Teil 2 beschrieben.
Mit dem Kennzeichnungssystem können Sie die funktionalen Zusammenhänge einer elektrischen Schaltung verdeutlichen. Außerdem machen Sie mit der Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln auch Aussagen zu den Einbau- bzw. Montageorten. Die Angaben des Kennzeichnungssystems sind zur Realisierung eines Projektes (Planung, Fertigung und anschließender Montage einer elektrischen Anlage) unbedingt erforderlich.

Unter einem elektrischen Betriebsmittel versteht man:

  • elektrische Einzelteile
  • elektrische Geräte
  • elektrische Anlagen
  • elektrische Funktionseinheiten (Baugruppen)

Die Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln setzt sich aus den folgenden vier Kennzeichnungsblöcken zusammen. Dabei besteht jeder Kennzeichnungsblock aus einem Vorzeichen und alphanumerischen Zeichen (z. B. -K3):

  • = Anlage
    Der Kennzeichnungsblock Anlage gibt Auskunft darüber, zu welcher Anlage bzw. zu welchem Anlagenteil das entsprechende Betriebsmittel funktionell gehört.
  • + Ort
    Der Kennzeichnungsblock Ort kennzeichnet den Ort, an dem sich das Betriebsmittel befindet bzw. eingebaut ist.
  • - Art, Zählnummer
    Der Kennzeichnungsblock Art, Zählnummer teilt dem Anwender mit, um welches Betriebsmittel (Art) es sich dabei handelt und gibt Auskunft über die entsprechende Zählnummer (Nummerierung).
  • : Anschluss
    Der Kennzeichnungsblock Anschluss kennzeichnet den entsprechenden Anschluss am Betriebsmittel.